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KI & Recht

EU AI Act und Gutachtenwesen: Was Sachverständige jetzt wissen müssen

Der EU AI Act ist seit August 2024 in Kraft und wird schrittweise angewendet. Für Sachverständige, die KI-Werkzeuge in ihrer Arbeit einsetzen, stellen sich konkrete Fragen: Welche Anforderungen gelten? Was müssen Softwareanbieter erfüllen? Und was ändert sich in der täglichen Praxis?

Risikokategorien im EU AI Act

Der EU AI Act klassifiziert KI-Systeme nach ihrem Risikopotenzial in vier Kategorien: unannehmbares Risiko, hohes Risiko, begrenztes Risiko und minimales Risiko. KI-Systeme im Bereich der Rechtspflege — also Systeme, die zur Vorbereitung gerichtlicher Entscheidungen beitragen — fallen grundsätzlich in die Kategorie hohes Risiko.

Was bedeutet das konkret? KI-Assistenzsysteme für Sachverständige, die Beweisbeschlüsse analysieren oder Gutachtenentwürfe erstellen, müssen transparente Dokumentation ihrer Funktionsweise vorhalten, regelmäßige Risikoprüfungen durchlaufen und eine nachvollziehbare menschliche Aufsicht gewährleisten. Das ist kein Hindernis — es ist eine Qualitätsanforderung.

Menschliche Kontrolle als Grundprinzip

Das zentrale Prinzip für Hochrisiko-KI-Systeme im EU AI Act ist die menschliche Aufsicht. KI darf in rechtlich relevanten Kontexten nicht autonom entscheiden — sie muss von einem menschlichen Experten kontrolliert, überprüft und letztlich freigegeben werden. Für Sachverständige bedeutet das: Die Verantwortung für das Gutachten liegt weiterhin vollständig beim Sachverständigen. Die KI ist ein Werkzeug, kein Entscheidungsträger.

Das entspricht im Übrigen genau dem, wie professionelle KI-Gutachtensoftware gebaut sein sollte: als Assistenzsystem, das Routinearbeit übernimmt und Formulierungsvorschläge macht — aber immer unter der fachlichen Kontrolle des Sachverständigen. Jede Feststellung, jede Schlussfolgerung, jede Norm-Referenz muss vom Sachverständigen geprüft und freigegeben werden.

Was Softwareanbieter erfüllen müssen

Anbieter von KI-Systemen im Hochrisikobereich sind nach dem EU AI Act verpflichtet, ein Qualitätsmanagementsystem einzuführen, technische Dokumentation bereitzustellen, die Konformität mit den Anforderungen zu erklären und das System in der EU-Datenbank zu registrieren. Für Sachverständige ist das relevant bei der Auswahl eines Softwareanbieters: Fragen Sie nach der Konformitätserklärung nach EU AI Act und nach der Dokumentation des KI-Systems.

Seriöse Anbieter werden diese Informationen transparent bereitstellen können. Wer ausweicht oder das Thema als irrelevant abtut, sollte kritisch bewertet werden.

DSGVO und AI Act: Zwei Regelwerke, ein Ziel

Neben dem EU AI Act bleibt die DSGVO vollständig anwendbar. Beide Regelwerke ergänzen sich: Die DSGVO schützt personenbezogene Daten, der AI Act stellt Anforderungen an die Qualität und Sicherheit des KI-Systems selbst. Für Sachverständige bedeutet das: KI-Software muss sowohl datenschutzkonform sein als auch die Anforderungen des AI Acts erfüllen.

Konkret: Daten aus Gutachtenverfahren dürfen nicht zur Verbesserung von KI-Modellen ohne explizite Einwilligung verwendet werden. Verarbeitungsorte müssen dokumentiert sein. Und die KI-Entscheidungen müssen für den Sachverständigen nachvollziehbar und korrigierbar sein.

Fazit: Regulierung als Chance

Der EU AI Act und die DSGVO setzen klare Anforderungen — aber sie machen den Einsatz von KI im Gutachtenwesen nicht unmöglich. Im Gegenteil: Sie schaffen einen verlässlichen Rahmen, der Vertrauen aufbaut. Sachverständige, die KI-Software einsetzen, die diese Anforderungen erfüllt, stärken ihre eigene Glaubwürdigkeit vor Gericht und gegenüber den Parteien. Regulierung als Qualitätsmerkmal — das ist die richtige Perspektive.

KI-Einsatz auf sicherer rechtlicher Grundlage.

Der Gutachten Assistent ist nach den Grundsätzen des EU AI Acts entwickelt: transparent, kontrollierbar, mit menschlicher Aufsicht.

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