HomeFunktionenAblaufBlogKontaktAnfrage stellen
Abrechnung

JVEG Honorar berechnen: So rechnen Sachverständige korrekt ab

Das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) regelt die Vergütung gerichtlich bestellter Sachverständiger in Deutschland. Fehler bei der Abrechnung kosten bares Geld.

Was ist das JVEG?

Das JVEG gilt seit 2004 und regelt die Entschädigung von Sachverständigen im Auftrag von Gerichten. Für Sachverständige ist vor allem §9 JVEG maßgeblich, der die Vergütungshöhe nach Honorargruppen festlegt.

Bereit für den nächsten Schritt?

Testen Sie gutachten-ai.de kostenlos und unverbindlich.

Kostenlos anfragen